Öffentlicher Notar
Professionell und mit der gebotenen Sorgfalt
Beglaubigungen
- Beglaubigung von Kopien, Abschriften und Auszügen aus öffentlichen Registern
- Beglaubigung von Unterschriften sowie Handzeichen
- Beglaubigung von Übersetzungen
- Datumsbeglaubigungen
Anwaltliche Dienstleistungen
Als Full-Service-Dienstleister bieten wir Ihnen über BWBLEGAL auch anwaltliche Begleitung im liechtensteinischen Recht an. Als eine der wenigen Kanzleien in Liechtenstein verfügt BWBLEGAL über Fachanwälte in verschiedenen Bereichen.
Errichtung notarieller Urkunden und notarielle Beurkundungen
- Sämtliche Beurkundungen von Rechtsgeschäften nach liechtensteinischem Recht wie zum Beispiel die Gründung von juristischen Personen (z.B. Aktiengesellschaften), erbvertragliche Geschäfte oder Urkunden betreffend das Grundeigentum
- Erstellung vollstreckbarer Urkunden
- Beurkundung von Rechtsverhältnissen und Tatsachen
- Protokollierung von eidlichen oder unbeeideten Einvernahmen von Zeugen
- Abnahme von Eiden, eidesstattlichen Erklärungen (sog. „affidavits“) und vergleichbaren Erklärungsformen
- Ausstellung von Urkunden nach ausländischem Recht
Honorar
Betreffend das Honorar sind die Honorarrichtlinien der Liechtensteinischen Notariatskammer anwendbar.